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STÄRKER IM LEBEN

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THERAPEUTISCHES WOHNEN

Im Therapeutischen Wohnen des Lukas-Haus werden Männer nach §§ 67-69 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) betreut.
Kostenträger ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, der Landschaftsverband Rheinland oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

 

Dabei wird der Leistungstyp 32 abgedeckt:
 

Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten mit einer Suchterkrankung.

 

Das Sozialtherapeutische Zentrum Lukas-Haus ist eine durch die Bezirksregierung Düsseldorf anerkannte Einrichtung nach § 35 BtMG.

Das Therapeutische Wohnen verfügt über 18 Plätze und ist dezentral in kleineren Wohngemeinschaften und Einzelapartments organisiert. Wir bieten Betreuung in acht Apartments und Wohngemeinschaften mit fünf, mit drei und mit zwei Personen an.

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Zentrale Ziele sind immer die Entlassung in gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse, die Erarbeitung einer individuellen Wohnperspektive, die Integration in nachhaltige soziale Bezüge sowie die Entwicklung einer beruflichen Perspektive und der Aufbau eines stabilen sozialen Netzwerks.
 

Diese Ziele und weitere werden mit einem/einer festen Bezugsbetreuer/in im Rahmen einer individuellen Hilfeplanung entwickelt.

DAS HAUS

Das Lukas-Haus befindet sich in Essen in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt. Behörden und Einkaufsmöglichkeiten sind sowohl fußläufig als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Einrichtung verfügt über insgesamt sechs Wohngruppen auf denen sieben bis zehn Bewohner leben. Die Wohngruppen verfügen überwiegend über Einzelzimmer. Außerdem stehen in jeder Wohngruppe eine Küche, ein Wohnzimmer und die Sanitäranlagen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Zudem steht den Bewohnern ein Multifunktionsraum zur Verfügung, der für ein gemeinsames Frühstück, Hausversammlungen, Gruppensitzungen und Feiern genutzt werden kann. Zur weiteren Nutzung dienen ein großer Garten mit Liegewiese, Volleyballnetz, Tischtennisplatte, Basketballplatz sowie ein Bouleplatz. Hier befinden sich zudem ein Kiosk, in dem Getränke und Brötchen verkauft werden sowie ein Backhaus, das bspw. zum gemeinsamen Pizzabacken genutzt werden kann.

 AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN 

Ein wesentliches Aufnahmekriterium ist der persönliche Wunsch nach Veränderung der jeweiligen Lebenssituation. Ziel ist es, nach der Therapie selbständig, straffrei und abstinent bzw. beigebrauchsfrei zu leben. Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen: - Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 67 SGB XII (Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) - Vorliegen einer Suchterkrankung - Mindestalter 21 Jahr - Aufenthalt vor Aufnahme in NRW - Aufenthaltstitel bei ausländischen Mitbürgern - Therapieerfahrung - Problembewusstsein und Veränderungsbereitschaft - Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Nach vorheriger ausführlicher schriftlicher Bewerbung mittels des Bewerbungsbogens entscheidet das therapeutische Team über eine Aufnahme. Gegen die Aufnahme in das Therapeutische Wohnen sprechen folgende Kriterien: - Bei Klienten aus der JVA: Fehlende Bereitschaft zur Kooperation mit den Sozialdiensten - Menschen, bei denen eine körperliche Behinderung vorliegt und daher eine Aufnahme aufgrund der räumlichen Begebenheiten nicht möglich ist - Menschen, bei denen eine besonders schwere psychische Erkrankung, beispielweise eine Psychose, vorliegt - Menschen mit einer geistigen Behinderung, einer Intelligenzminderung und / oder einer hirnorganischen Erkrankung.

 SUCHT- & SOZIALTHERAPEUTISCHES VERSTÄNDNIS 

Das Motto unserer Arbeit ist "STÄRKER IM LEBEN". Getreu diesem Motto sollen sinnvolle Problemlösungsmöglichkeiten und Verhaltensweisen erlernt, sowie selbst- und fremdschädigende Verhaltensweisen überwunden werden. Unser Bild vom Menschen ist ganzheitlich. Insofern ist der Therapieansatz humanistisch, klientenzentriert, dynamisch und ressourcenorientiert. Wir begegnen dem Klienten auf Augenhöhe und sehen in ihm den Experten seiner eigenen Angelegenheiten. Interventionen und Methoden zielen im „Hier und Jetzt“ darauf ab, die Kompetenzen des Klienten mit Lösungsorientierung, Akzeptanz, Optimismus, Netzwerkorientierung und Zukunftsplanung zu stärken. Die Achtung vor der Würde des Menschen und die Anerkennung seiner Intim- und Privatsphäre haben dabei für uns oberste Priorität. PARTIZIPATION Grundlage einer gelungenen Teilhabe von Menschen ist die Anerkennung des Rechts jedes Einzelnen, an den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Prozessen einer Gesellschaft teilzunehmen. Ausgehend von diesem Gedanken verstehen wir Partizipation im Sinne des Teilnehmens, Mitgestaltens und Mitbestimmens. Wir gehen daher von folgenden Grundprinzipien aus: - Jeder Klient ist Experte für die eigene Situation. - Alle Klienten sind nach ihrer Möglichkeit und Fähigkeiten an der Hilfe beteiligt. - Wünsche und Interessen der Klienten werden ernst genommen.

 ZIELE DER BETREUUNG 

Durch unser Hilfsangebot soll der Klient unter dem Motto "STÄRKER IM LEBEN" befähigt werden, sich besser zu verstehen und Vertrauen in sich und seine Fähigkeiten entwickeln. Wir wollen ihn dabei unterstützen sein Selbstbewusstsein zu stärken, Probleme zu lösen, sich angemessen zu verhalten und achtsam mit sich und anderen umzugehen. Oberstes Ziel ist die Verbesserung der Selbstregulationsfähigkeit, so dass der Klient zukünftige Krisen und Probleme besser und angemessener lösen kann. Therapieziele sind: - Die zufriedene Abstinenz bzw. die Beigebrauchsfreiheit bei Substitution, - die Straffreiheit, - der Erwerb kognitiver und praktischer Kompetenzen im Bereich des lösungsorientierten Denkens, - der Erwerb kognitiver und praktischer Kompetenzen im Bereich Kommunikation, - die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten, wie Hauswirtschaft, planerisches Handeln, Freizeitverhalten und gesellschaftliche, kulturelle Teilhabe, - der Bezug von eigenem Wohnraum, - Praxis in erwerbsnahen Tätigkeiten.

 PHASEN DER BETREUUNG 

Das THERAPEUTISCHE WOHNEN verläuft in drei unterschiedlichen Phasen: I. AUFNAHMEPHASE Die Aufnahmephase dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Gewöhnung an die Strukturen der Einrichtung. In den ersten Wochen der Betreuung geht es darum, verlorene Stabilität und Orientierung zu erlangen. Die meisten Klienten kommen entweder aus Haft oder aus Entgiftungskliniken und befinden sich bei Ankunft in der Einrichtung zumeist in einem instabilen Zustand. Ziel ist es, zunächst den Klienten Sicherheit und Orientierung zu geben sowie Hilfestellung bei der Erledigung der wichtigsten Anliegen, wie Krankenkasse und Beantragung von Leistungen zu geben. Neben der engen Begleitung durch den Bezugstherapeuten oder die Bezugstherapeutin und die Hauswirtschaft wird dem neuen Klienten ein Pate zur Seite gestellt. Dieser unterstützt ihn im Sinne eines Mentors bei offenen Fragen und dient gleichzeitig auch als „Rollenmodell“ hinsichtlich möglicher Therapieerfolge. Darüber hinaus wird ab der zweiten Woche eine Sozialanamnese erstellt. Im Rahmen der Hilfeplanung wird die aktuelle Situation exploriert und individuelle Ziele und Maßnahmen festgelegt. Ab dem zweiten Tag nimmt der Klient an allen Gruppenangeboten (Kleingruppe, Großgruppe und „Blitzlichtrunde“), an Einzelsitzungen und an der Arbeitstherapie verbindlich teil. In der Aufnahmephase steht der Klient dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und es werden keine Übernachtungen außerhalb der Einrichtung gestattet. II. HAUPTPHASE In dieser Phase ist der Hilfeplan erstellt und weitere Schritte zur Umsetzung eingeleitet. Der Klient hat sich entschieden, in welchem Bereich er arbeiten möchte und welche Themen schwerpunktmäßig bearbeitet oder abgeschlossen werden können. In der Hauptphase nimmt der Klient an allen Gruppenangeboten, an Einzelsitzungen und an der Arbeitstherapie verbindlich teil. In dieser Zeit steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. III. ABLÖSEPHASE Nach ca. neun Monaten wechselt der Klient in die Ablösephase. Eine Voraussetzung zum Übergang in diese Phase ist die Erreichung der wichtigsten individuellen Therapieziele. Dies muss mit dem Bezugstherapeuten oder der Bezugstherapeutin besprochen und verabredet werden. Schwerpunkt der Ablösephase ist die Entwicklung konkreter beruflicher und sozialer Perspektiven, die Stabilisierung des Freizeitverhaltens sowie die Auszugsvorbereitung und das Beziehen einer eigenen Wohnung.

 METHODEN DER BETREUUNG 

Die stationäre Sozialtherapie versteht sich als therapeutische Gemeinschaft. Die Interventionen finden auf folgenden Ebenen statt: GRUPPENEBENE: - Das therapeutische Wohnen, die therapeutische Gemeinschaft Das Zusammenleben in der Gemeinschaft gestaltet sich innerhalb der Grenzen der Hausordnung. In der therapeutischen Gemeinschaft erfährt der Klient ein Gefühl der Geborgenheit und Solidarität durch die gegenseitige Unterstützung. Außerdem bietet das Zusammenleben Konfliktpotential und Reibungsfläche, was die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme fördert. - Die Kleingruppentherapie Jeder Klient wird einer Kleingruppe zugeordnet, welche von zwei sozialtherapeutischen Mitarbeitenden geleitet wird. Im Rahmen der Kleingruppentherapie setzen sich die Klienten mit ihren Lebensgeschichten sowie mit der aktuellen Situation auseinander. Für aufkommende Probleme und Schwierigkeiten können geeignete Bewältigungsstrategien und neue Interaktionsmuster entwickelt werden. - Die Indikationsgruppen Hierbei spielen Gesundheitsförderung und die Entwicklung eines neuen Lebensstils eine elementare Rolle. Die Indikationsgruppen sind zumeist feste Gruppen und werden im Kurssystem durchgeführt. EINZELEBENE: Jeder Klient hat einen festen Bezugstherapeuten oder eine feste Bezugstherapeutin. Dieser ist für die Koordination der gesamten Maßnahme, im Besonderen aber für die Einzeltherapie und die sozialarbeiterische Einzelfallhilfe zuständig. - Einzelgespräche / Einzeltherapie Ein Schwerpunkt der Einzeltherapie bildet die gemeinsame Hilfeplanung mit den Klienten. In einem gemeinsamen Prozess werden Probleme und Ziele herausgearbeitet und konkrete Maßnahmen vereinbart. - Sozialarbeiterische Einzelfallhilfe Bei der sozialarbeiterischen Einzelhilfe geht es um Unterstützung im Umgang mit Behörden, Krankenkasse und einer Beratung hinsichtlich der Schulden. EBENE DES LEBENS UND DES ARBEITENS: - Wohntraining Die Klienten leben in Wohngemeinschaften und in Einzelapartments und werden hauswirtschaftlich begleitet. Die Anleitung einer lebenspraktischen Haushaltsführung, wie Einkaufen, Kochen, Putzen, etc. sind maßgebliche Trainingsinhalte mit Blick auf eine zukünftig selbständige Lebensführung. - Arbeitstraining / Tagesstruktur Ein wichtiger Bestandteil des Therapeutischen Wohnens ist die Tagesstruktur (Arbeitstraining und Module). Die Teilnahme ist verpflichtend. Oberstes Ziel ist die (Wieder-)erlangung der Arbeitsfähigkeit durch den täglichen Arbeitsablauf. Es sollen einerseits die Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Verbindlichkeit, Ordnung und Sauberkeit eingeübt und trainiert werden, andererseits auch praktische, handwerkliche Fähigkeiten (wieder-) entdeckt werden. Das Beschäftigungs-Orientierungs-Zentrum (BOZ) bietet für die Klienten verschiedene Module an. Gesundheitsförderung und Entwicklung eines neuen Lebensstils spielen hierbei eine elementare Rolle.

UMGANG MIT RÜCKFÄLLEN

Auf der Basis unseres suchttherapeutischen Verständnisses arbeiten wir mit Rückfällen. Rückfälle gehören zu einer Suchterkrankung. Ein Rückfall ist der Ausdruck einer momentanen unbewältigten Krise bzw. Ausdruck der besonderen sozialen Schwierigkeiten. Zur Bearbeitung des Rückfalls und der Bearbeitung der Krise gelten folgende Rahmenbedingungen: - Ein Rückfall muss zwingend offen benannt werden. - Der Konsum muss umgehend gestoppt werden. - Das Rückfallgeschehen wird eingehend besprochen. Bei diesem Gespräch werden verbindliche sozialtherapeutische Maßnahmen festgelegt. - Der Klient muss einen reflektierenden Rückfallbericht schreiben. - Fortgesetzte Rückfälle führen zur Kündigung. GRUNDSÄTZLICH GILT: - Der Klient darf die Einrichtung erst wieder betreten, wenn der Rauschzustand abgeklungen ist. - Rückfälle müssen unmittelbar telefonisch, spätestens jedoch bei Betreten des Hauses zuständigen Mitarbeitenden mitgeteilt werden. Außerhalb der Dienstzeiten ist der Telefondienst (Krisentelefon) zu informieren. Dieser berät mit dem Hintergrunddienst das weitere Vorgehen. - Der Konsum ist umgehend zu stoppten. - Nach einem Rückfallgeschehen beginnt für den betreffenden Klienten eine Schutzphase von einer Woche. In dieser Zeit darf die Einrichtung nur in Begleitung verlassen werden.

MEDIKAMENTE & SUBSTITUTION

MEDIKAMENTE - Wir erwarten von Ihnen, dass Sie mit verschreibungspflichtigen Medikamenten transparent und verantwortungsvoll umgehen. - Für den Fall, dass Sie verschreibungspflichtige Medikamente verordnet bekommen, bitten wir Sie, dies umgehend Ihrem Bezugstherapeuten oder ihrer Bezugstherapeutin, mit der entsprechenden ärztlichen Verordnung, mitzuteilen. Dies gilt ebenso für Änderungen von ärztlichen Verordnungen. Eine Weitergabe von jeglichen Medikamenten an andere Personen ist nicht erlaubt. SUBSTITUTION: Es ist möglich, während der stationären Sozialtherapie substituiert zu werden, allerdings nur bei einem Essener Arzt bzw. einer Essener Substitutionsambulanz, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht. Eine Substitution mit Methadon, Polamidon, Buprenorphin (Subutex) kann während der stationären Sozialtherapie erfolgen. Eine Umstellung sowie Auf- oder Abdosierung ist mit dem Bezugstherapeuten oder der Bezugstherapeutin abzusprechen. Die Substitution sollte eine Alltagsbewältigung ermöglichen, die Substitutionshöhe sollte daher so bemessen sein, dass die Aufmerksamkeit und Konzentration nicht negativ beeinflusst wird. Ein Richtwert liegt daher bei 90mg Methadon, bzw. 45mg Polamidon und 24mg Subutex.

 TAGESSTRUKTUR & FREIZEIT 

ARBEITSBEREICHE & TAGESSTRUKTUR Alle Bewohner münden innerhalb kurzer Zeit in eine regelmäßige Tagesstruktur ein, in der sie sich langsam, entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten, erproben können. Unser Beschäftigungs-Orientierungs-Zentrum bietet Beschäftigungsplätze in folgenden Bereichen an: - Haus- & Bautechnik - Kreativ- & Holzwerkstatt - Garten- & Landschaftsbau - Fahrradwerkstatt - Pfortendienst - Hauswirtschaft - Kurier Bewohner, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, beziehen ALG I oder ALG II Leistungen nach dem SGB II über das Jobcenter Essen. Über das Fallmanagement wird mit ihnen eine berufliche Perspektive erarbeitet. Auch ist es möglich über das Jobcenter im Rahmen der Gemeinwohlarbeit (1 Euro-Job) in unserem angegliederten Zentrum für Joborientierung tätig zu sein.

SPORT, FREIZEIT & GESUNDHEIT Wir bieten regelmäßige Angebote zur Freizeitgestaltung an, die dem Bewohner helfen können, für die Zukunft eine realistische Freizeitgestaltung zu entwickeln. Unsere Freizeitangebote betonen zudem den Aspekt der Gesundheitsförderung und das Erleben von Gemeinschaft. Aktuell bieten wir folgende Angebote an: - Joggen & Walken im Wald - Kulturelle Ausflüge - Schachspielen - Tiefenentspannung - Wandern & Fahrradtouren - Fußball

Alle Angebote der Tagesstruktur und der Freizeit werden im Beschäftigungs-Orientierungs-Zentrum erdacht und angeboten.

KONZEPTE

Hier finden Sie ausführliche Beschreibungen und detaillierte Inhalte unserer Arbeit.

Laden Sie sich gerne die KONZEPT-PDFs UND FLYER  herunter und nehmen sich etwas Zeit... :-)

BEWERBUNG

Das Lukas-Haus ist eine durch die Bezirksregierung Düsseldorf anerkannte Einrichtung nach §35 BtMG (Therapie statt Strafe).

Möglich ist auch eine Aufnahme von Bewerbern, die sich im Substitutionsprogramm befinden.

Unsere Zielgruppe umfasst Männer ab dem 21. Lebensjahr,

  • bei denen eine Suchterkrankung vorliegt

  • die möglichst über Therapieerfahrung verfügen

  • die keinen Anspruch mehr auf eine Rehabilitations-Maßnahme über die Rentenversicherungsträger haben

  • deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt (z.B. vor der Inhaftierung) in Nordrhein-Westfalen lag.

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Wichtige und nötige Unterlagen:


Bevor wir die Entscheidung zu einer möglichen Aufnahme treffen können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Motivationsfragebogen

  • Lebenslauf mit Suchtverlauf

  • Gerichtsurteile, bzw. Vollstreckungsblatt oder Auszug aus dem Bundeszentralregister

  • Passkopie und Kopie des Aufenthaltsstatus (bei nicht deutschen Bewerbern)

HINWEIS ZUR KOSTENÜBERNAHME:

Kostenträger sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) bzw. Westfalen-Lippe (LWL). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Bewerbers. Für Bewerber aus dem Bereich des LVR wird ein Antrag auf Kostenübernahme am Tag der Aufnahme in unserem Haus gestellt. Bewerber aus dem Bereich des LWL müssen nach Erhalt des Aufnahmetermins ihren Kostenübernahmeantrag bei der entsprechenden Hilfeplanstelle des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes stellen. Eine Aufnahme erfolgt in diesem Fall nur nach einer verbindlichen Zusage des Kostenträgers. Sollten Sie Interesse an einer Therapie im Lukas-Haus haben, laden Sie die Bewerbungsunterlagen herunter und senden uns diese ausgefüllt zu. Wünschen Sie eine Zusendung der Unterlagen oder haben weitere Fragen, dann rufen Sie gerne unser Service-Team an.

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TEAM

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen sich als Team, in dem jeder gemäß seiner Qualifikation mit den zu betreuenden Menschen arbeitet. Maßgeblicher Bestandteil dieser Arbeit bilden die Prinzipien der "Gewaltfreien Kommunikation (GFK) und der "Motivierenden Gesprächsführung

So lässt sich ein ausgewogenes Therapie- und Betreuungsangebot im Zusammenspiel aller Bereiche umsetzen.

 

SOZIALPÄDAGOGISCHES TEAM
HAUSWIRTSCHAFTLICHES TEAM & AUFNAHME
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